Rechtliches

AGB.

Deneri Grafikdesign, Inhaber Michael Deneri, Saaldorfer Str. 1a, 83395 Freilassing. Stand: 05.10.2026

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Deneri Grafikdesign, Inhaber Michael Deneri, Saaldorfer Str. 1a, 83395 Freilassing (nachfolgend “Auftragnehmer”) und seinen Kunden über Webdesign und Redesign, Website-Betreuung und Grafikdesign (einschließlich Druckabwicklung).
  2. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend “Kunde”). Verbraucher werden nicht beliefert.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Das gilt auch, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos leistet.
  4. Individuelle Vereinbarungen, etwa im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.
  5. Es gelten die AGB in der Fassung, die bei Vertragsschluss gültig ist. Für laufende Dauerschuldverhältnisse gilt § 19.
  6. Foto- und Videoleistungen erbringt der Auftragnehmer nicht. Er vermittelt sie auf Wunsch an Ameise Film (§ 16).

§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Leistungsumfang

  1. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Auf dieser Grundlage erstellt der Auftragnehmer ein Angebot zu einem Festpreis.
  2. Das Angebot ist 14 Tage ab Angebotsdatum bindend.
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt (z. B. per E-Mail) oder der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung in Textform versendet.
  4. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot einschließlich seiner Leistungsbeschreibung. Weitere Leistungen, etwa zusätzliche Unterseiten, Texte, Fotos und Videos, Logo und Branding, Domain und Hosting, Blog, Mehrsprachigkeit oder Buchungssystem, sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden.
  5. Änderungs- und Zusatzwünsche nach Vertragsschluss teilt der Auftragnehmer mit voraussichtlichem Mehraufwand vorab in Textform mit. Sie werden nach Bestätigung des Kunden ausgeführt und, sofern im Angebot nichts anderes steht, nach Aufwand zu einem Stundensatz von 85 € netto abgerechnet.
  6. Im Rahmen der Vorgaben des Kunden hat der Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit.
  7. Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarten Leistungen, nicht einen wirtschaftlichen Erfolg. Das gilt insbesondere für mehr Anfragen, Umsatz, Reichweite, Suchmaschinen-Platzierungen und die Darstellung in KI-Suchen.

§ 3 Mitwirkung des Kunden, Kundeninhalte, rechtliche Verantwortung

  1. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistung nötigen Informationen, Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Schriften), Zugänge (Domain, Hosting, WordPress, Social-Media- und Google-Konten) und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und in digital weiterverarbeitbarer Form zur Verfügung, soweit nichts anderes vereinbart ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung.
  2. Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
  3. Der Kunde ist für die von ihm gelieferten Inhalte verantwortlich. Er sichert zu, dass er sie nutzen darf und keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte. Der Auftragnehmer muss die Inhalte nicht prüfen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter wegen dieser Inhalte frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
  4. Texte liefert der Kunde selbst. Auf Wunsch erstellt der Auftragnehmer sie, auch mit Unterstützung von KI-Werkzeugen (§ 18), gegen eine im Angebot genannte Zusatzvergütung. Der Kunde liest diese Texte gegen und gibt sie in Textform frei. Er bleibt für ihre inhaltliche und rechtliche Richtigkeit verantwortlich (Abs. 3 und 6).
  5. Liefert der Kunde Inhalte nicht rechtzeitig, bespricht der Auftragnehmer mit ihm das weitere Vorgehen: Platzhalter, Stockmaterial oder eigene Texte und Bilder (Aufwand und Lizenzkosten trägt der Kunde) oder ein Pausieren des Projekts (§ 5 Abs. 5). Bei verspäteter oder unterbliebener Mitwirkung verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben, Wartezeiten und Wiederholung von Arbeiten trägt der Kunde.
  6. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte und Maßnahmen ist der Kunde verantwortlich, insbesondere für Impressum, Datenschutzerklärung, Pflichtangaben, Wettbewerbs-, Werbe-, Heilmittelwerbe-, Lebensmittel-, Marken- und Urheberrecht sowie die Richtigkeit von Sachaussagen über seine Produkte und Leistungen. Der Auftragnehmer weist auf rechtliche Risiken hin, die ihm bei der Bearbeitung erkennbar werden.
  7. Datenschutz-Technik (z. B. Cookie-Consent) und Barrierefreiheit setzt der Auftragnehmer nach bestem Wissen um. Eine rechtliche Prüfung oder Garantie der Abmahnsicherheit, der Datenschutzkonformität (DSGVO) und der gesetzlichen Barrierefreiheit, insbesondere nach BFSG, BFSGV oder WCAG, ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  8. Der Kunde sichert seine eigenen Daten und Inhalte regelmäßig, soweit der Auftragnehmer nicht ausdrücklich eine Sicherung schuldet (z. B. nach § 14).

§ 4 Vergütung und Zahlung

  1. Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
  2. Zahlungsplan: Bei Webprojekten ist eine Anzahlung von 30 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung fällig, der Rest bei Fertigstellung. Bei umfangreichen Grafikprojekten gilt ebenfalls eine Anzahlung von 30 %. Kleinere Grafikprojekte werden nach Fertigstellung abgerechnet. Abweichende Zahlungspläne können im Angebot vereinbart werden.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Die Rechnung wird in Textform (E-Mail/PDF) übermittelt.
  4. Der Auftragnehmer kann für in sich abgeschlossene Teilleistungen Abschlagszahlungen nach § 632a BGB verlangen.
  5. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
  6. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer nach vorheriger Mahnung und Fristsetzung in Textform weitere Arbeiten zurückhalten und die Herausgabe von Arbeitsergebnissen verweigern. Das gilt auch für das Freischalten oder Veröffentlichen („Go-live“) einer Website.
  7. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
  8. Auslagen (z. B. Stockfotos und Schriften, Lizenzgebühren, Druckkosten, Reisekosten) werden gesondert berechnet, wenn sie im Angebot nicht enthalten sind. Der Auftragnehmer holt die Zustimmung des Kunden in Textform ein, wenn sie 100 € im Einzelfall übersteigen. Druckkosten, die der Auftragnehmer für den Kunden bei einer Druckerei beauftragt, sind vor der Auftragserteilung an die Druckerei im Voraus zu zahlen.
  9. Reisekosten: Innerhalb des Landkreises Berchtesgadener Land und in der Stadt Salzburg berechnet der Auftragnehmer keine Fahrtkosten. Für Fahrten außerhalb dieses Gebiets teilt er die Kosten dem Kunden vorab offen mit. Notwendige Übernachtungen bei Terminen vor Ort werden dem Kunden nach vorheriger Abstimmung gesondert in Rechnung gestellt.

§ 5 Termine, Verzögerungen, höhere Gewalt

  1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder in einer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Andere Zeitangaben sind Richtwerte. Der Auftragnehmer nennt in der Regel nur Richtwerte, weil die Dauer eines Projekts wesentlich von der Mitwirkung des Kunden abhängt.
  2. Fristen beginnen erst, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach § 3 erfüllt hat und, soweit vereinbart, die Anzahlung eingegangen ist.
  3. Kann der Auftragnehmer eine verbindliche Frist wegen Umständen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten (z. B. Krankheit, Ausfall von Dienstleistern, Störungen bei Hoster oder Registrar, behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt), verlängert sie sich angemessen. Er informiert den Kunden darüber unverzüglich.
  4. Ist die Leistung länger als 8 Wochen über die vereinbarte Frist hinaus nicht möglich, können beide Parteien vom betroffenen Teil des Vertrags zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet.
  5. Verzögert sich das Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, um mehr als 4 Wochen, kann der Auftragnehmer es als pausiert behandeln. Eine Wiederaufnahme erfolgt nach Verfügbarkeit. Bleibt eine Rückmeldung auch nach Erinnerung in Textform aus und ruht das Projekt 3 Monate, kann der Auftragnehmer dem Kunden in Textform eine Frist von 14 Tagen setzen und ankündigen, dass er das Projekt danach beendet. Nach Fristablauf rechnet er die vereinbarte Vergütung nach dem erreichten Fertigstellungsgrad ab (Beispiel: Website zu 70 % fertig, Rechnung über 70 % des Festpreises; maßgeblich ist der tatsächlich erreichte Leistungsstand, das Beispiel dient nur der Veranschaulichung), abzüglich bereits geleisteter Zahlungen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten.

§ 6 Korrekturen, Freigaben, Abnahme

  1. Der Auftragnehmer legt dem Kunden Entwürfe, Zwischenstände und das fertige Werk zur Prüfung vor, bei Websites in der Regel auf einer nicht öffentlichen Testumgebung.
  2. Im Festpreis enthalten sind 2 Korrekturdurchläufe für das gesamte Projekt. Ein Durchlauf umfasst alle Änderungswünsche, die der Kunde gebündelt in Textform mitteilt. Weitere Durchläufe oder Änderungen, die vom freigegebenen Konzept abweichen, werden nach Aufwand zum Stundensatz gemäß § 2 Abs. 5 berechnet.
  3. Der Kunde prüft und gibt Entwürfe und Zwischenstände innerhalb von 10 Tagen nach Vorlage in Textform frei oder teilt konkrete Änderungswünsche mit. Meldet er sich nicht, erinnert der Auftragnehmer in Textform und setzt eine weitere Frist von 10 Tagen. Auf diese Folge weist er in der Erinnerung hin. Läuft die Frist ohne Rückmeldung ab, gilt die Phase als freigegeben.
  4. Freigegebene Phasen werden nicht kostenlos geändert. Der Auftragnehmer baut auf ihnen auf.
  5. Nach Fertigstellung fordert der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auf. Der Kunde nimmt das Werk innerhalb von 10 Tagen ab oder benennt Mängel nach § 9. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Kunde das Werk produktiv nutzt oder veröffentlichen lässt, ohne dabei konkrete Mängel zu rügen, oder die Frist ohne Mängelanzeige verstreichen lässt (§ 640 Abs. 2 BGB). Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
  6. Teilabnahmen sind für in sich abgeschlossene Teile möglich (z. B. Design, Programmierung, Inhalte).
  7. Die Veröffentlichung einer Website erfolgt nach Abnahme oder auf ausdrücklichen Wunsch und Freigabe des Kunden in Textform. Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass die Website in der vorgelegten Fassung veröffentlicht werden darf.

§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht

  1. Soweit Arbeitsergebnisse vom Auftragnehmer selbst erstellt werden, verbleiben die daran bestehenden Urheberrechte bei ihm.
  2. Mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das ausschließliche Nutzungsrecht an den abgenommenen und bezahlten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck. Räumlich, zeitlich und inhaltlich gilt das Recht unbeschränkt. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
  3. Der Kunde darf die Ergebnisse im Rahmen des Vertragszwecks bearbeiten, anpassen und von Dritten weiterentwickeln lassen. Das gilt insbesondere für Inhalte und Einstellungen seiner WordPress-Website. Der Auftragnehmer muss dafür nicht gefragt werden.
  4. Ein Anspruch auf Herausgabe offener Dateien (z. B. Photoshop-, Illustrator- oder InDesign-Dateien), Rohdaten und Quellmaterial besteht nicht. Das gilt auch für Entwürfe, die nicht verwendet wurden. Der Auftragnehmer liefert sie nur, wenn das im Angebot vereinbart ist. Eine Herausgabe kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden. Ausgenommen sind Logos: Sie erhält der Kunde zusätzlich als Vektordateien (AI, PDF, EPS).
  5. Der Kunde erhält die Arbeitsergebnisse in dem im Angebot genannten Format. Bei Websites sind das die Zugänge zur fertigen Website, soweit sie für den Betrieb erforderlich sind.
  6. Für Software, Themes, Plugins, Schriften, Bilder und andere Bestandteile von Dritten gelten deren Lizenzbedingungen. Dazu zählt WordPress mit seiner GPL-Lizenz. Der Auftragnehmer weist den Kunden auf Lizenzbedingungen hin, die für den Kunden besondere Pflichten oder laufende Kosten bedeuten (z. B. Jahreslizenzen für Premium-Plugins). Die Kosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist. Premium-Plugins und -Themes setzt der Auftragnehmer nur nach Absprache mit dem Kunden ein. Die Kosten dafür trägt der Kunde.
  7. Nutzt der Kunde die Ergebnisse über den vereinbarten Zweck hinaus (z. B. andere Medien, Sublizenz), ist eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren. Veränderungen im Rahmen des Vertragszwecks nach Abs. 3 sind davon nicht betroffen. Der Auftragnehmer kann Nutzungen und Veränderungen untersagen, die sein Ansehen schädigen.
  8. Nicht umgesetzte Entwürfe, Ideen und Konzepte bleiben beim Auftragnehmer und dürfen vom Kunden nicht verwendet werden.

§ 8 Referenzen, Portfolio, Namensnennung

  1. Der Auftragnehmer darf die erstellten Arbeiten und den Kunden als Referenz nennen und die Ergebnisse in Portfolio, Website, Social Media und Präsentationen zeigen. Der Kunde kann dem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. Vertrauliche Inhalte und Zugangsdaten werden nicht gezeigt.
  2. Der Auftragnehmer darf auf Websites, die er erstellt hat, im Footer oder Impressum einen Hinweis auf sich als Urheber setzen (z. B. „Website von Deneri Grafikdesign“ mit Link). Der Kunde kann den Hinweis auf Wunsch selbst entfernen oder den Auftragnehmer kostenlos bitten, ihn zu entfernen.
  3. Bei Drucksachen und Grafiken ist der Kunde nicht verpflichtet, den Auftragnehmer als Urheber zu nennen.

§ 9 Mängel (Gewährleistung)

  1. Der Kunde prüft das Werk unverzüglich nach Abnahme oder Lieferung und rügt offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung (bei Websites: Seite, Gerät, Browser, Schritte zur Reproduktion, Screenshot). Versteckte Mängel rügt er unverzüglich nach Entdeckung.
  2. Ein Mangel liegt vor, wenn das Werk von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht und reproduzierbar ist. Geschmacksfragen (Farben, Stil, Wirkung) sind kein Mangel, wenn das Werk dem freigegebenen Entwurf entspricht. Das Gleiche gilt für technisch bedingte Abweichungen, z. B. zwischen Bildschirm und Druck, zwischen Browsern und Geräten, in Schriften oder Farbräumen, soweit sie nach dem Stand der Technik nicht zu vermeiden sind.
  3. Bei Mangel hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt sie nach zwei Versuchen oder innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 10.
  4. Kein Mangel und keine Haftung des Auftragnehmers liegen vor bei Fehlern, die durch nachträgliche Änderungen des Kunden oder Dritter, durch Updates, Plugins oder Server-Änderungen von Dritten, durch fehlerhafte Inhalte oder Eingriffe in den Code entstehen. Das gilt für Betreuungskunden nur, soweit der Fehler nicht in den Leistungsumfang von § 14 fällt.
  5. Wurde nach Aufwand in Anspruch genommen, obwohl kein Mangel vorlag, kann der Auftragnehmer die Prüfung nach dem Stundensatz berechnen, wenn der Kunde dies erkennen konnte.
  6. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, Personenschäden oder wenn das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht (z. B. § 634a BGB bei Bauwerken, § 438 BGB bei Kaufverträgen über Waren).
  7. Auf Leistungen Dritter (Druckerei, Hoster, Registrar) wird nur das weitergegeben, was der Dritte gewährt. § 16 und § 17 bleiben unberührt.

§ 10 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und bei übernommenen Garantien.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), das sind Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag erst ermöglicht und auf die der Kunde vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den Auftragswert, bei Dauerleistungen (z. B. Website-Betreuung) auf die Vergütung der letzten 12 Monate.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Sicherung des Kunden zur Wiederherstellung entstanden wäre. Das gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Sicherung ausdrücklich schuldet.
  5. Für Inhalte des Kunden, den rechtlichen Bestand von Texten, Bildern und Marken (siehe § 3), Suchmaschinen-Rankings, Verfügbarkeit von Drittdiensten (Hoster, Domain-Registrar, Google, Social Media, Zahlungsdienste), Ausfälle öffentlicher Netze und Schäden durch Angriffe Dritter (Hacking, Malware), die trotz branchenüblicher Sicherheitsmaßnahmen eintreten, haftet der Auftragnehmer nur nach Abs. 1 bis 3.
  6. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers richtet sich nach den Abs. 1 bis 5. Für Leistungen von Ameise Film haftet der Auftragnehmer nicht (§ 16).
  7. Die Haftungsgrenzen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter des Auftragnehmers.
  8. Verjährung von Schadensersatzansprüchen: Schadensersatzansprüche verjähren in 12 Monaten. Das gilt nicht in den Fällen des Abs. 1.

§ 11 Laufzeit, Kündigung, Stornierung

  1. Einzelaufträge (Website, Grafik) enden mit der vollständigen Leistung und Zahlung. Dauerleistungen wie die Website-Betreuung richten sich nach § 14.
  2. Der Kunde kann einen Werkvertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Der Auftragnehmer erhält dann die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und für die noch nicht erbrachten Leistungen die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigem Erwerb. Für die Vergütung bei freier Kündigung gilt § 648 BGB, einschließlich der dortigen Vermutung für den noch nicht erbrachten Teil. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Auftragnehmer der eines höheren Betrags vorbehalten.
  3. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Fristsetzung seine Mitwirkung (§ 3) nicht erbringt oder in Zahlungsverzug gerät.
  4. Kündigungen bedürfen der Textform.
  5. Bereits gelieferte Arbeitsergebnisse bleiben nach Zahlung beim Kunden, vgl. § 7.

§ 12 Datenschutz, Vertraulichkeit, Auftragsverarbeitung, Einschaltung Dritter

  1. Beide Seiten halten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite vertraulich. Das gilt auch nach Vertragsende. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten stammen oder aufgrund Gesetzes oder Gerichtsentscheidung offengelegt werden müssen.
  2. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur zur Vertragsdurchführung nach der Datenschutzerklärung auf seiner Website (https://deneri-grafikdesign.de/datenschutzerklaerung/).
  3. Verarbeitet der Auftragnehmer bei der Website-Betreuung oder im Zusammenhang mit der Website personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (z. B. Zugriff auf Kontaktformular-Anfragen, Newsletter-Listen, Nutzerdaten), schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Auftragnehmer stellt hierfür ein entsprechendes Vertragsmuster bereit.
  4. Der Kunde bleibt für die Einhaltung von Datenschutzrecht auf seiner Website verantwortlich. § 3 Abs. 6 und 7 gelten.
  5. Der Auftragnehmer darf zur Vertragserfüllung Dritte einsetzen (Subunternehmer, z. B. Druckereien, Entwickler). Er bleibt dem Kunden gegenüber Vertragspartner und für deren Leistung nach § 10 verantwortlich. Dies gilt nicht für Dritte, die, wie in § 16 geregelt, ausschließlich im eigenen Vertragsverhältnis mit dem Kunden tätig werden. Dritte werden zur Vertraulichkeit verpflichtet und, soweit sie personenbezogene Daten verarbeiten, nach den Vorgaben der DSGVO eingebunden.
  6. Zugangsdaten des Kunden bewahrt der Auftragnehmer in einem Passwortmanager auf. Nach Projektende, bei der Betreuung nach Vertragsende, löscht er sie oder gibt sie zurück, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht. Der Auftragnehmer empfiehlt dem Kunden bei der Einweisung, neue Benutzer mit eingeschränkten Rechten anzulegen und Passwörter nach Projektende zu ändern.
  7. Kundenübermittelte Daten, die der Auftragnehmer nicht mehr braucht, löscht er nach Projektende, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist gilt. Unterlagen, die der Auftragnehmer aus steuer- und handelsrechtlichen Gründen aufbewahren muss (z. B. Rechnungen, Geschäftsbriefe), bewahrt er für die gesetzliche Dauer auf.

Teil B – Besondere Bestimmungen je Leistung

§ 13 Webdesign und Redesign

  1. Gegenstand ist die Erstellung oder Überarbeitung einer Website, in der Regel auf WordPress, nach dem Angebot (Werkvertrag). Umfang, Anzahl der Unterseiten, Funktionen und Bestandteile ergeben sich aus dem Angebot. Das Angebot weist auf Leistungen hin, die nicht enthalten sind, etwa Texte, Fotos, Logo, Onlineshop, Mehrsprachigkeit, Domain und Hosting. Onlineshops (z. B. WooCommerce) erstellt und betreut der Auftragnehmer nicht, auch nicht im Rahmen eines Redesigns.
  2. Ablauf: Erstgespräch, Angebot, Konzept bzw. Design, Umsetzung auf einer Testumgebung, Korrekturdurchläufe nach § 6, Abnahme, Livegang. Ein Websiteprojekt dauert in der Regel mindestens 2 Wochen. Das ist ein Richtwert (§ 5 Abs. 1). Die tatsächliche Dauer hängt von der Mitwirkung des Kunden ab (§ 3, § 5).
  3. Der Auftragnehmer erstellt die Website nach dem Stand der Technik und mit gängigen Browsern in aktueller Version sowie auf Desktop, Tablet und Smartphone (responsives Design ist Standard). Auf ältere Browser und Sonderfälle besteht kein Anspruch.
  4. Texte und Bilder liefert der Kunde (§ 3), sofern nicht Texterstellung, Fotos oder Stockmaterial im Angebot enthalten sind. Nutzt der Auftragnehmer Inhalte mit KI-Unterstützung, gilt § 18.
  5. SEO: Der Auftragnehmer setzt grundlegende technische und strukturelle SEO-Maßnahmen um, soweit technisch möglich (z. B. H1-Struktur, Alt-Texte, Ortsangaben, Meta-Descriptions, Ladezeit im Rahmen des Machbaren). Sie sind in jedem Webdesign-Projekt enthalten. Ein bestimmtes Ladezeit- oder Core-Web-Vitals-Ergebnis wird nicht geschuldet. Rankings, Sichtbarkeit in Suchmaschinen und KI-Antworten werden nicht geschuldet (§ 2 Abs. 7).
  6. Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung und weitere rechtliche Inhalte) liefert der Kunde selbst, z. B. aus einem Generator oder von einem Anbieter seiner Wahl. Der Auftragnehmer erstellt oder prüft sie nicht. Er bindet sie auf Wunsch technisch in die Website ein. Der Kunde prüft Richtigkeit und Vollständigkeit und ist verantwortlich (§ 3 Abs. 6). Eine Rechtsprüfung ist nicht enthalten.
  7. Cookie-Banner / Einwilligungsverwaltung: Bei Websites richtet der Auftragnehmer im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs ein Cookie-Banner (Einwilligungsverwaltung) technisch ein. Die Einrichtung umfasst die Installation und Grundkonfiguration eines marktüblichen Consent-Tools sowie die Anbindung der auf der Website eingesetzten Dienste, soweit diese technisch einwilligungspflichtig sind. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Die Auswahl der einzusetzenden Dienste, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Datenschutzerklärung und im Cookie-Banner sowie die rechtliche Wirksamkeit der Einwilligungslösung liegen in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer eingerichtete Lösung vor Veröffentlichung zu prüfen und gegebenenfalls rechtlich prüfen zu lassen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Abmahnungen, Bußgelder oder sonstige Nachteile, die auf einer unzureichenden oder rechtlich unwirksamen Einwilligungslösung beruhen, es sei denn, ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last (§ 10).
  8. Mit Livegang geht die Website auf Wunsch des Kunden in die Betreuung über, wenn ein Betreuungsvertrag nach § 14 geschlossen wird. Ohne Betreuungsvertrag ist der Kunde nach Livegang selbst für Updates, Backups und Sicherheit verantwortlich. Der Auftragnehmer weist im Angebot darauf hin.
  9. Hosting und Domain sind nicht Bestandteil des Festpreises, wenn sie im Angebot nicht ausdrücklich enthalten sind (§ 17).
  10. Redesign: Beim Redesign werden Inhalte, Struktur und Design bestehender Websites überarbeitet. Der Kunde sichert zu, zur Änderung und Übernahme der bestehenden Inhalte berechtigt zu sein. Der Auftragnehmer sichert die bestehende Website vor Beginn, soweit Zugang besteht und das Angebot das vorsieht. Weitere Bestandteile des alten Auftritts werden nur übernommen, wenn sie vereinbart sind. Weiterleitungen alter URLs und Übernahme von Suchmaschinen-Rankings sind nur geschuldet, wenn das ausdrücklich vereinbart ist.

§ 14 Website-Betreuung

  1. Gegenstand ist die laufende Betreuung einer WordPress-Website nach dem gewählten Paket (Anlage 1). Es handelt sich um einen Dienstvertrag. Auch Websites, die der Auftragnehmer nicht erstellt hat, können betreut werden. Vor Beginn prüft der Auftragnehmer die Website (Website-Check). Ist die Website in einem Zustand, der die Betreuung unverhältnismäßig erschwert, kann er die Betreuung ablehnen oder eine vorherige Instandsetzung gegen gesonderte Vergütung verlangen.

  2. Alle Pakete umfassen monatliche Updates und Backups von WordPress, Theme und Plugins, eine Funktionsprüfung nach jedem Update und einen Sicherheits-Check. Die weiteren Leistungen, das monatliche Zeitkontingent, die Reaktionszeit und die Kontaktwege ergeben sich aus Anlage 1.

  3. Das Zeitkontingent gilt je Kalendermonat für inhaltliche Änderungen und Support. Nicht genutzte Zeit verfällt am Monatsende und wird nicht auf den Folgemonat übertragen oder erstattet. Mehrbedarf wird vorab mit dem Kunden abgestimmt und nach dem Stundensatz von 85 € netto abgerechnet. Berechnet wird in 15-Minuten-Einheiten.

  4. Die Reaktionszeit ist die Zeit, in der der Auftragnehmer eine Anfrage erstmals beantwortet. Sie ist keine Frist für die Behebung. Sie gilt nur an Werktagen (Montag bis Freitag) von 9 bis 17 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen in Bayern. Im Paket Premium bearbeitet der Auftragnehmer Notfälle (Ausfall, Sicherheitsvorfall) innerhalb dieser Zeiten vorrangig. Für Notfälle außerhalb dieser Zeiten gilt der Notfallzuschlag in Absatz 6. Eine Wiederherstellungszeit wird nicht zugesagt.

  5. Abwesenheit: Der Auftragnehmer kann bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr abwesend sein (z. B. Urlaub). Die Wochen können sich auf das Jahr verteilen. Er kündigt die Abwesenheit mindestens 14 Tage vorher in Textform an. Während einer angekündigten Abwesenheit ruhen Reaktionszeiten und die Notfallpriorität, auch im Paket Premium. Der Auftragnehmer kann Anfragen dennoch bearbeiten, ist dazu aber nicht verpflichtet. Ein Anspruch auf Vertretung besteht nicht. Die monatliche Vergütung bleibt unberührt, da die Grundleistungen (Updates, Backups, Sicherheits-Check) weiterlaufen.

  6. Notfallzuschlag: Bearbeitet der Auftragnehmer auf Wunsch des Kunden einen Notfall (Ausfall, Sicherheitsvorfall) an einem Wochenende oder gesetzlichen Feiertag in Bayern außerhalb einer angekündigten Abwesenheit, berechnet er einen Zuschlag von 50 % auf den Stundensatz (127,50 € netto je Stunde). Dieser Aufwand wird nicht auf das Zeitkontingent des Pakets angerechnet.

  7. Der Auftragnehmer sichert keine Verfügbarkeit der Website und keine Fehlerfreiheit zu. Eine Garantie gegen Angriffe ist nicht möglich. Der Auftragnehmer setzt vorbeugende Maßnahmen ein und wirkt bei Sicherheitsvorfällen unverzüglich an der Behebung mit. Der im Paket enthaltene Aufwand zur Bereinigung und Wiederherstellung nach einem Angriff ist auf das jeweilige monatliche Zeitkontingent begrenzt. Darüber hinausgehender Aufwand wird, soweit die Lage es zulässt nach vorheriger Abstimmung, zum Stundensatz berechnet. Ein Erfolg der Wiederherstellung wird nicht garantiert.

  8. Updates können zu Inkompatibilitäten führen. Der Auftragnehmer erstellt vor jedem Update ein Backup und prüft die Funktion. Treten nach einem Update Fehler auf, die der Auftragnehmer nicht vorhersehen konnte, stellt er den vorherigen Stand wieder her oder behebt den Fehler im Rahmen des Zeitkontingents. Eine weitergehende Haftung richtet sich nach § 10. Inkompatible, nicht mehr gepflegte oder lizenzlose Plugins oder Themes kann der Auftragnehmer mit Hinweis ausschließen oder ersetzen. Kosten dafür trägt der Kunde.

  9. Lizenzen und Abonnements für Premium-Plugins und -Themes, Hosting, Domain und Dienste Dritter sind nicht im Betreuungspreis enthalten. Kommen Lizenzen mit Kosten hinzu, teilt der Auftragnehmer dies vor Einsatz mit.

  10. Backups: Der Auftragnehmer legt die Backups auf dem Server des Kunden ab. In den Paketen Basis und Wachstum erstellt er monatlich ein Backup und speichert die letzten 3 Backups. Im Paket Premium kommen wöchentliche Backups hinzu: Gespeichert werden die letzten 3 Monatsbackups und die letzten 6 Wochenbackups. Die Wiederherstellung hängt vom Zustand des Hosters ab. Die Backups erstellt der Auftragnehmer mit einem WordPress-Backup-Plugin. Ein Backup umfasst in der Regel die Datenbank, die WordPress-Dateien, die Uploads sowie Theme und Plugins. Die Backups sind keine unabhängige externe Datensicherung und keine Garantie für eine vollständige Wiederherstellbarkeit. Eine Pflicht zur Aufbewahrung nach Vertragsende besteht nicht.

  11. Der Kunde stellt die für die Betreuung nötigen Zugangsdaten zur Verfügung. Der Auftragnehmer darf, soweit erforderlich, Updates einspielen, Plugins aktivieren oder ersetzen und die Website in den Wartungsmodus versetzen.

  12. Eingriffe des Kunden oder Dritter in Code und Technik der Website können den Auftragnehmer von der Betreuung entlasten. Er teilt solche Eingriffe, die er feststellt, dem Kunden mit.

  13. Maßnahmen außerhalb der Betreuung, etwa neue Funktionen, Redesign, Migration oder Umzug, Rechtstexte, Texterstellung und Content-Marketing, Backlinkaufbau, werden gesondert vereinbart.

  14. Vergütung: Die Betreuung wird monatlich im Voraus per Rechnung berechnet. Es gilt § 4 Abs. 3. Der Auftragnehmer kann die Preise für neue Zeiträume nach § 19 anpassen.

  15. Laufzeit und Kündigung: Der Betreuungsvertrag hat keine Mindestlaufzeit. Beide Seiten können ihn in Textform bis 7 Tage vor Monatsende zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt (§ 11 Abs. 3).

  16. Nach Vertragsende gibt der Auftragnehmer Zugänge zurück bzw. löscht sie und hält auf Wunsch des Kunden die Website in einem ordnungsgemäßen Übergabezustand. Übergabe- oder Umzugsunterstützung wird nach Aufwand berechnet.

§ 15 Grafikdesign und Druckabwicklung

  1. Gegenstand ist die Gestaltung von Grafiken und Drucksachen, z. B. Logo, Geschäftsausstattung, Flyer, Plakate, Broschüren, Banner, Aufkleber, Verpackungsdesign (Werkvertrag) nach dem Angebot.
  2. Es gelten die Korrekturdurchläufe nach § 6 Abs. 2 (2 für das gesamte Projekt).
  3. Der Auftragnehmer legt Entwürfe als Ansicht (PDF oder JPG) vor. Farben auf dem Bildschirm können vom Druck abweichen. Farbverbindliche Abstände werden nur durch Proof oder Andruck geprüft (siehe Abs. 7). Der Kunde sollte sie auf Wunsch bestellen.
  4. Der Kunde prüft Entwürfe, vor allem Texte, Namen, Zahlen, Adressen und Bilder, auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Mit der Freigabe zur Produktion trägt er die Verantwortung für sachliche Fehler und Rechtschreibfehler, die dem Auftragnehmer nicht erkennbar waren.
  5. Marken und Logos: Eine Prüfung auf Markenrecht, Schutzfähigkeit oder Verwechslungsgefahr erfolgt nicht, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart und bezahlt ist. Der Auftragnehmer empfiehlt vor der Nutzung eines neuen Logos oder Namens eine Markenrecherche durch einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt. Eine Eintragung als Marke ist nicht geschuldet.
  6. Schriften und Bildmaterial: Lizenzen für Schriften und Stockbilder werden im Angebot genannt. Der Kunde erwirbt Nutzungsrechte nach Maßgabe der Lizenz des Anbieters. Der Auftragnehmer informiert, wenn Lizenzen nicht für den vorgesehenen Zweck ausreichen, etwa für die Verwendung auf Websites, im Druck mit hoher Auflage oder im Merchandise.
  7. Druckabwicklung: Auf Wunsch betreut der Auftragnehmer die Herstellung bei einer Druckerei. Beauftragt der Auftragnehmer die Druckerei im eigenen Namen, ist er Vertragspartner der Druckerei und gibt Rechnung und Kosten an den Kunden weiter. Er übernimmt die Kommunikation mit der Druckerei und leitet berechtigte Reklamationen des Kunden an die Druckerei weiter. Ansprüche des Kunden gegen den Auftragnehmer wegen der Druckleistung richten sich nach dem Vertrag zwischen Kunde und Auftragnehmer. Bestellt der Kunde selbst im eigenen Namen, übernimmt der Auftragnehmer keine Druckbetreuung. Die Druckkosten gibt er ohne Aufschlag weiter. Die Druckkosten zahlt der Kunde im Voraus (§ 4 Abs. 8).
  8. Der Kunde gibt die Druckdaten vor Produktion in Textform frei („Gut zum Druck“). Nach Freigabe sind Mängel, die in den Daten liegen, vom Auftragnehmer nicht zu vertreten, soweit er sie nicht hätte erkennen müssen. Mengentoleranzen und handelsübliche Farbabweichungen sind kein Mangel. Es gelten die Toleranzen der jeweiligen Druckerei.
  9. Offensichtliche Druckmängel rügt der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung oder innerhalb der kürzeren Frist der Druckerei, mit Foto und Lieferschein. Der Auftragnehmer leitet die Reklamation weiter und unterstützt den Kunden. § 9 Abs. 7 bleibt unberührt.
  10. Bei Druckaufträgen im eigenen Namen geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über. Das Eigentum an gelieferter Ware geht nach vollständiger Zahlung auf den Kunden über.
  11. Nutzungsrechte siehe § 7. Logos erhält der Kunde auch als Vektordateien (AI, PDF, EPS). Verlangt der Kunde die Herausgabe weiterer offener Dateien (z. B. Layout-Dateien), ist das nur gegen eine vereinbarte zusätzliche Vergütung möglich, es sei denn, das Angebot sieht es vor.

§ 16 Foto und Video (Vermittlung an Ameise Film)

  1. Vermittlung: Der Auftragnehmer erbringt keine Foto- und Videoleistungen. Benötigt der Kunde Fotos oder Videos, vermittelt der Auftragnehmer auf Wunsch den Kontakt zu seinem Partner Ameise Film (Inhaber Emrah Halilovic, www.ameise-film.de). Der Auftragnehmer erhält dafür keine Provision und keine sonstige Vergütung.
  2. Eigener Vertrag: Foto- und Videoleistungen werden ausschließlich zwischen dem Kunden und Ameise Film vereinbart, auf Grundlage von dessen Angebot und Bedingungen. Ameise Film stellt dem Kunden seine Leistungen selbst in Rechnung. Der Auftragnehmer ist nicht Vertragspartner dieser Leistungen. Er handelt nicht als Vertreter von Ameise Film und ist weder dessen Auftraggeber noch dessen Erfüllungsgehilfe.
  3. Keine Haftung für Leistungen von Ameise Film: Der Auftragnehmer haftet nicht für Durchführung, Termine, Qualität und Ergebnis der Foto- und Videoleistungen, für die Einräumung von Nutzungsrechten, Lizenzen (z. B. Musik), Personenrechte, Drohnenflüge, Stornierungen und Rechnungen von Ameise Film. Fragen und Beanstandungen richtet der Kunde an Ameise Film. Die Haftung des Auftragnehmers für seine eigene Vermittlung richtet sich nach § 10.
  4. Abstimmung auf Wunsch: Auf Wunsch des Kunden stimmt der Auftragnehmer die Termine für Foto- und Videoaufnahmen mit seinen eigenen Leistungen ab (z. B. Website, Grafik). Daraus entsteht keine Pflicht, die Leistungen von Ameise Film zu überwachen oder zu garantieren. Verzögern sich Aufnahmen oder Lieferungen von Ameise Film, verlängern sich Fristen des Auftragnehmers entsprechend (§ 5 Abs. 3).
  5. Fotos und Videos auf der Website des Kunden: Fotos und Videos von Ameise Film sind für den Auftragnehmer Inhalte des Kunden (§ 3). Der Kunde klärt mit Ameise Film die Nutzungsrechte, Lizenzen und die Einwilligungen abgebildeter Personen (z. B. nach § 22 KUG und DSGVO). Der Auftragnehmer bindet die Inhalte im vereinbarten Umfang ein.

§ 17 Domain, Hosting und E-Mail

  1. Der Auftragnehmer bietet selbst keine Domains, kein Hosting und keine E-Mail-Postfächer an. Der Kunde bucht diese Leistungen im eigenen Namen bei einem Anbieter seiner Wahl. Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen Kunde und Anbieter zustande. Es gelten die Bedingungen des Anbieters.
  2. Auf Wunsch des Kunden unterstützt der Auftragnehmer bei der Einrichtung (z. B. Anbindung der Domain, Einrichten von Postfächern) gegen Vergütung nach Aufwand, die im Angebot berücksichtigt wird. Er ist nicht verantwortlich für Verfügbarkeit, Ausfälle, Datenverlust und Sicherheit des Anbieters sowie für dessen Preise, Laufzeiten und Vertragsbedingungen. Er gibt Mitteilungen des Anbieters nur auf Wunsch weiter. Eine dauerhafte Verwaltung oder Überwachung des Vertragsverhältnisses zwischen Kunde und Anbieter übernimmt er nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Der Kunde ist Inhaber der Domain und Vertragspartner des Hosting-Anbieters. Er trägt die Kosten und ist dafür verantwortlich, dass Domain und Hosting bezahlt und verlängert werden. Der Auftragnehmer prüft Domainnamen nicht auf Kennzeichen- oder Markenrechtsverletzungen.
  4. Der Kunde ist verantwortlich, den Auftragnehmer rechtzeitig zu informieren, wenn Domain oder Hosting wechseln.
  5. Preisänderungen des Anbieters betreffen allein das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Anbieter.
  6. E-Mail-Postfächer richtet der Auftragnehmer nur auf Wunsch des Kunden ein. Der Kunde sichert seine Postfächer regelmäßig selbst.

Teil C – Sonstiges

§ 18 Einsatz von KI-Werkzeugen

  1. Der Auftragnehmer setzt bei der Arbeit KI-gestützte Werkzeuge ein, z. B. Claude, ChatGPT und Gemini, als Hilfsmittel zur Erstellung von Code für Websites. Diesen Code prüft und überarbeitet er selbst und verantwortet ihn gegenüber dem Kunden. Texte und Bilder erstellt er mit KI (Texte mit Claude, ChatGPT oder Gemini, Bilder und Videos mit fal.ai) nur im Auftrag des Kunden. Der Kunde liest diese Inhalte gegen, gibt sie frei und bleibt dafür verantwortlich (§ 3).
  2. Zugangsdaten und Code mit Kundenbezug gibt der Auftragnehmer nicht in KI-Dienste ein. Kundentexte, Firmenname und Kontaktdaten gibt er nur ein, soweit das für die Leistung notwendig ist. Weitergehende vertrauliche Kundendaten gibt er nur mit Zustimmung des Kunden ein. Der Auftragnehmer berücksichtigt dabei die datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie die Datenschutz- und Nutzungsbedingungen der eingesetzten KI-Dienste.
  3. KI-generierte Inhalte können urheberrechtlich nicht schutzfähig sein. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass KI-generierte Inhalte urheberrechtlich geschützt sind oder frei von Rechten Dritter verwendet werden können. § 7 gilt für die Nutzungsrechte, soweit sie bestehen.
  4. Der Kunde kann verlangen, dass im Auftrag auf KI-Werkzeuge verzichtet wird. Der Auftragnehmer bespricht das vorab. Wegen des höheren Zeitaufwands erhöht sich die Vergütung entsprechend; er teilt dies vor Beginn der Arbeiten mit.

§ 19 Änderungen dieser AGB und der Preise

  1. Der Auftragnehmer kann diese AGB mit Wirkung für künftige Verträge jederzeit ändern. Für bestehende Einzelaufträge bleibt die bei Vertragsschluss geltende Fassung maßgeblich.
  2. Für laufende Dauerschuldverhältnisse (Website-Betreuung) gilt: Der Auftragnehmer teilt Änderungen dieser AGB oder Preisanpassungen in Textform mit, mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten. Der Kunde kann ab Zugang der Mitteilung zum Monatsende kündigen (Frist: 7 Tage vor Monatsende, § 14 Abs. 15). Kündigt er zum letzten Monatsende vor dem Inkrafttreten, gilt die Änderung für ihn nicht mehr. Er kann der Änderung auch in Textform widersprechen; dann gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort, bis eine Kündigung wirksam wird.
  3. Der Auftragnehmer kann die Preise für Dauerleistungen mit einer Ankündigung nach Absatz 2 anpassen. Dem Kunden steht dann das Kündigungsrecht nach Absatz 2 zu.

§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers (Freilassing). Der Auftragnehmer kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
  3. Mitteilungen im Rahmen des Vertrags können in Textform (E-Mail) erfolgen, soweit nichts anderes gilt. Der Kunde teilt Änderungen seiner E-Mail-Adresse mit.
  4. Der Auftragnehmer darf Forderungen aus dem Vertrag abtreten. Rechte des Kunden können nur mit Zustimmung des Auftragnehmers übertragen werden.
  5. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen gilt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).

Anlage 1 – Betreuungspakete

Alle Preise monatlich, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Alle Pakete sind monatlich kündbar (§ 14 Abs. 15) und haben keine Mindestlaufzeit.

In allen Paketen enthalten: monatliche Updates und Backups (WordPress, Theme, Plugins), Funktionsprüfung nach jedem Update, Sicherheits-Check.

Basis Wachstum Premium
Preis pro Monat 39 € 89 € 189 €
Zeitkontingent inhaltliche Änderungen und Support bis zu 30 Min. bis zu 1 Std. bis zu 2 Std.
Technische SEO-Kontrolle nein monatlich laufend
Reaktionszeit innerhalb von 48 Std. innerhalb von 24 Std. innerhalb weniger Stunden
Kontakt E-Mail E-Mail, Telefon, WhatsApp E-Mail, Telefon, WhatsApp
Zusätzliche wöchentliche Backups nein nein ja
Ausfall-Überwachung mit sofortiger Benachrichtigung nein nein ja
Persönlicher Website-Check einmal im Jahr nein nein ja
Priorität bei Notfällen nein nein ja

Hinweise:

  • Nicht genutzte Zeit ist nicht auf den Folgemonat übertragbar (§ 14 Abs. 3).
  • Mehrbedarf nach Absprache zum Stundensatz von 85 € netto, abgerechnet in 15-Minuten-Einheiten. Werktags außerhalb von 9 bis 17 Uhr gilt derselbe Stundensatz. An Wochenenden und Feiertagen (außerhalb angekündigter Abwesenheit) gilt in allen drei Paketen ein Notfallzuschlag von 50 % (127,50 € netto je Stunde). Diese Notfallarbeit wird in allen drei Paketen nicht auf das Zeitkontingent angerechnet (§ 14).
  • Nicht Bestandteil: Backlinkaufbau, redaktionelle Beiträge, Content-Marketing.
  • Reaktionszeit heißt Zeit bis zur ersten Antwort, nicht bis zur Behebung (§ 14 Abs. 4). Sie gilt nur Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr, ohne bayerische Feiertage. Auch die Priorität bei Notfällen (Premium) gilt nur innerhalb dieser Zeiten. Während einer angekündigten Abwesenheit ruhen Reaktionszeit und Notfallpriorität auch bei Premium (§ 14).